Überführung von Stalkern | Härtere Strafen seit Gesetzesänderung im Jahr 2016


Obwohl mehr als 12 % der Frauen in Deutschland bereits mindestens einmal die Erfahrung eines Stalkings, also einer Nachstellung oder dauerhaften Belästigung, durchmachen mussten, scheint die Bedrohung durch Stalker von Polizei und Justiz lange Zeit nicht wahrgenommen worden zu sein. Bekannte Fälle von Stalking mit oft tragischem Ausgang füllen zwar spätestens seit der Ermordung von John Lennon durch einen Stalker bzw. fanatischen Bewunderer immer wieder die Schlagzeilen, doch erst im Jahr 2006 wurden in Deutschland Gesetze zum Schutz der Opfer verabschiedet und damit gerechtere Strafen sowie gezieltere Strafverfolgungen der Täter initiiertDer Rechtsprechung können oft lediglich durch den Einsatz von Privatdetektiven wie denen der Kurtz Detektei Rostock eindeutige Beweise zur Ergreifung und Verurteilung der Täter vorgelegt werden, da die Behörden eigeninitiativ oft wenig bis nichts unternehmen. Lange Jahre waren die aus Nachstellungsdelikten resultierenden Schadensersatzsummen in ihrer Höhe unangemessen, ja lächerlich, seit der jüngsten Gesetzesanpassung allerdings sind Bestrafungen von bis zu 3 Jahren Gefängnis möglich, wenn dem Opfer eine "schwerwiegende" Lebensbeeinträchtigung widerfahren ist. Wenn das Opfer zu Tode kommt, stehen auf Bedrohung nun bis zu 5 Jahre und auf Körperverletzung bis zu 10 Jahre – Strafmaße, die in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit 1993 gesetzlich angeraten sind. 


Öffentlich unbekannte Opfer sind weit häufiger als Promi-Stalking


Viele Leute machen sich nicht bewusst, dass nicht nur prominente Persönlichkeiten Opfer von Stalkern werden. Diese Fälle werden natürlich medienwirksamer abgehandelt, weshalb sie präsenter sind, und tatsächlich werden mit erschreckender Regelmäßigkeit sowohl nationale als auch internationale Persönlichkeiten aus Mode, Sport, Film und Fernsehen, Musik und Politik gestalkt. Aktuellster Fall ist in diesem Zusammenhang die glimpflich verlaufene Verhaftung einer Stalkerin des international anerkannten Rock-Musikers Chris Cornell, bekannt als Frontmann der US-Bands Soundgarden und Audioslave sowie von diversen Solo- und Nebenprojekten (u.a. Titelsong zum James Bond-Film Casino Royale). Die Stalkerin war 2014 das erste Mal wegen ihrer Nachstellungen gegen den Sänger zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden, hatte diese aber abgelegt und war für einige Zeit untergetaucht, bis sie bei einem Cornell-Konzert in Louisville, Kentucky, festgenommen werden konnte, wodurch vermutlich Schlimmeres verhindert wurde (Medienberichten zufolge hatte sie sich unerlaubten Zugang zum Backstage-Bereich verschafft und trug hierbei eine Stichwaffe am Körper). 

 

Doch auch jeder einzelne "unbekannte" Bürger kann Opfer eines Stalkers werden, sei es durch den ehemaligen Lebenspartner oder durch eine fremde Person, die sich – aus einem für rational denkende Menschen unerfindlichen Grund – gerade diese Person als verehrungswürdig/hassenswert/etc. auswählt und sie dementsprechend verfolgt, unter Druck setzt und häufig auch mit dem Tod bedroht. Unsere Privatdetektei in Rostock hilft Stalking-Opfern bei der gerichtsfesten Überführung ihrer Peiniger: 0381 3739 0080.


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Rockstar Chris Cornell befand sich gerade auf einem Solo-Konzert, als sich ihm eine bewaffnete Stalkerin näherte. Er ist eines von vielen prominenten Stalking-Opfer, doch auch Personen außerhalb der Öffentlichkeit werden Opfer zwanghafter Nähesuchender.

Was ist Stalking und wie unterscheidet es sich von simpler Aufdringlichkeit?


Unter den Begriff des Stalkings fallen sämtliche andauernden bzw. wiederholten Grenzüberschreitungen gegen eine andere Person wie beispielsweise anonyme Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, unzählige Emails, Nachrichten und SMS am Tag, Rufmord bei Freunden und Kollegen, das Auflauern und Erschrecken des Opfers und sonstiger psychischer und physischer Terror wie ungewollte Bestellungen und Lieferungen von (Wert-)Gegenständen an die Wohnadresse des Opfers. Durch diesen kontinuierlichen Psychoterror erleiden die Opfer oftmals schwere gesundheitliche Schäden. Doch die genannten Formen sind noch vergleichsweise harmlose Stalkingfälle; unsere Privatdetektive in Rostock wissen von vielen Beispielen zu berichten, in denen die zumeist weiblichen Opfer von statistisch zu 81 % männlichen Tätern nicht nur psychisch unter Druck gesetzt und um ihre Lebensqualität gebracht, sondern sogar tätlich angegriffen, durch Angriffe oder Manipulationen an Autos/Fahrrädern verletzt und in den extremsten Fällen sogar getötet werden.

 

Oft nehmen die Opfer das Stalking trotz enormen Leidensdrucks nicht ernst genug, sind unangenehm berührt und vertuschen die Nachstellungen aus Angst vor Peinlichkeiten oder werden nicht ausreichend ernstgenommen, wenn sie sich denn zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, bei der sie von den Nachstellungen und Belästigungen durch Ex-Partner, Kollegen, Geschäftspartner oder abgewiesenen Liebenden berichten. Die bisherige Gesetzeslage erlaubte eine Anzeige und Strafverfolgung nämlich erst, wenn eine Straftat nach altem Recht begangen worden war und nicht schon bei Anzeichen oder Ankündigungen einer solchen. Tragische Fälle zeugen allerdings immer wieder davon, wie schwer es ist, dem Stalking alleine und ohne Hilfe der Justiz zu entkommen. Unsere Detektive in Rostock stehen ihren Klienten selbstverständlich schon bei einem Anfangsverdacht zur Seite: kontakt@kurtz-detektei-rostock.de.

 

Stalking wird nicht immer direkt als solches erkannt und wurde bis zu der Gesetzesneuerung 2006 von der Justiz nicht genügend bekämpft. Bis zur Einführung der neuen Stalkinggesetze waren Polizei und Gerichten oft die Hände gebunden, bis eine Straftat geschehen und nachgewiesen werden konnte, sodass direkte Hilfe für die Opfer meist zu spät kam.


Privatdetektive aus Rostock als Hilfe in der Not


Auch wenn durch die neuen Gesetze die Situation für Stalkingopfer erhebliche verbessert worden ist, so erkennen sowohl Polizei und Justiz als auch bisweilen die Opfer nicht den Ernst der Lage, wiegeln ab, dass sich das Ganze vielleicht noch legen werde, ja, eigentlich lediglich peinlich und unangenehm sei und nicht künstlich aufgebauscht werden solle. Dabei empfiehlt unsere Wirtschaftsdetektei aus Rostock stets, sich auch schon bei ersten Vermutungen, Verdächtigungen und Beeinträchtigungen der Lebensqualität die Hilfe von Detektiven zu holen, die den Stalker wiederum selbst observieren, ihn – wenn dies gewünscht wird – konfrontieren und den Ernst der Lage für das Opfer sowie mögliche rechtliche Schritte gegen den Täter erläutern. Oft helfen auch von den Ermittlern gesammelte Beweise wie Video- und Bildmaterial dabei, die polizeilichen Ermittlungen überhaupt erst anzustoßen oder zumindest voranzutreiben.

 

Auch wenn das Gesetz sowohl von den Regierungsparteien als auch von Opferschutzorganisationen wie dem Weißen Ring sehr positiv und als längst überfällig aufgenommen wurde, liegt noch viel Arbeit vor den Behörden, weil die Einsatzkräfte erst für Stalking-Fälle sensibilisiert und geschult werden müssen. Stalking wird daher auch in den nächsten Jahren nur geringfügig eingeschränkt werden können, gleichwohl bereits kleine Schritte auf diesem Weg von unserer Detektei aus Rostock als Erfolg gewertet werden.


Den Tätern nicht nachgeben, sondern direkt reagieren


Die Tatsache, dass nur ein Drittel der von Stalking Betroffenen überhaupt zur Polizei geht und Anzeige erstattet und dass von diesem Drittel ganze 69 % hinterher nicht das Gefühl haben, ihren Leidensdruck ausreichend dargelegt zu haben, zeigt, dass ein erheblicher Bedarf an Alternativen zur polizeilichen Strafverfolgung herrscht. Sollten Sie regelmäßig oder wiederholt Opfer von Telefonterror, Nachstellungen, Drohungen oder sonstigen unter dem Begriff Stalking gefassten Aktivitäten geworden sein, so nehmen Sie jederzeit kostenlos Kontakt zu unseren IHK-zertifizierten Wirtschafts- und Privatdetektiven der Kurtz Detektei Rostock auf. Wir informieren Sie persönlich über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten sowie über eventuelle Vorgehensweisen unserer Detektive im Falle einer Beauftragung und behandeln Ihren Fall selbstverständlich diskret: 0381 3739 0080.