Ausübung einer untersagten Nebentätigkeit


Stellt Ihr Mitarbeiter seine ganze Leistungsfähigkeit in Ihren Dienst oder verausgabt er sich bei einem Zweitjob? Arbeitet Ihr Angestellter womöglich bei einem Konkurrenzunternehmen? Die Antworten auf diese Fragen finden unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Rostock: 0381 3739 0080.


Unerwünschte Nebentätigkeit


Prinzipiell spricht nichts gegen eine Zweitbeschäftigung, wenn dadurch nicht die Arbeitsleistung der Erstbeschäftigung beeinträchtigt wird. Vor allem in weniger gut bezahlten Berufen geht der Trend zum Nebenjob, da oftmals mit dem Einkommen kein Auskommen ist, weil in einigen Branchen nur der Mindestlohn gezahlt wird. Etwas anders sieht die Sachlage aus, wenn der Mitarbeiter gut verdient, womöglich häufiger Überstunden machen muss und sich trotzdem nach einem Nebenjob umsieht. Hierbei ist zu befürchten, dass er beiden Arbeitgebern nicht gerecht werden kann, übermüdet zum Dienst erscheint, unkonzentriert ist und sich dies nicht nur auf seine Leistung, sondern evtl. auch auf sein Auftreten gegenüber Kunden auswirkt. 

 

Aus diesen Gründen verweigern Arbeitgeber oftmals die Zustimmung zu einem Zweitverdienst; die Arbeitnehmer setzen sich ebenso oft darüber hinweg und gehen dem Nebenjob heimlich und möglicherweise unangemeldet (Schwarzarbeit) nach. Falls Sie Ihren Mitarbeiter verdächtigen, sich über Ihre Anweisungen hinwegzusetzen und einer Zweittätigkeit nachzugehen, so sind unsere erfahrenen Ermittler der Kurtz Detektei in Rostock in der Lage, mittels Observationen den Nachweis der Nebenbeschäftigung zu erbringen und mittels akribischer Beweisführung in Schrift- und Bildform – soweit gesetzlich zulässig – gerichtsfest zu dokumentieren. Nutzen Sie für Ihren Auftrag bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Rostocker Detektei unter der oben angegebenen Rufnummer.


Unerlaubte Nebentätigkeit


Ganz eindeutig – und dabei bedarf es keines gesondert ausgesprochenen Verbots seitens des Arbeitgebers – ist ein Zweitjob bei einem Konkurrenzunternehmen untersagt. Trotzdem neigen diejenigen, die sich um eine Nebenbeschäftigung bemühen, häufig dazu, da sie sich in dem Metier auskennen und mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten punkten können. Gleichzeitig birgt dies jedoch die Gefahr des Geheimnisverrats – bewusst oder unbewusst gibt der Arbeitnehmer Firmeninterna seines Erstarbeitgebers preis. Womöglich nutzt Ihr Mitarbeiter den Nebenjob bei der Konkurrenz auch gezielt, um sich mittels Weitergabe von Betriebsgeheimnissen bei Ihrem Konkurrenten einzuschmeicheln und in absehbarer Zeit zu ihm wechseln zu können. 

 

Unabhängig davon, wie sich die Sachlage gestaltet, verfügen unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive aus Rostock über die Expertise, die unerlaubte Nebentätigkeit nachzuweisen und Ihnen gerichtsfeste Beweise für mögliche arbeitsrechtliche Schritte zu übergeben. Gern informieren wir Sie über die fallorientierte Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten für unsere Ermittlungstätigkeit. Schildern Sie uns Ihren Fall bitte in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-rostock.de oder telefonisch unter 0381 3739 0080.