Sorgerechtsermittlungen Rostock


Nach einer Trennung, die naturgemäß mit vielen Problemen wie Güteraufteilung und Unterhaltsleistungen belastet ist, kommt bei gemeinsamen Kindern noch die Frage nach der Sorgerechtsregelung hinzu. In allen Belangen, die mit Trennung, Unterhalt und Sorgerecht zu tun haben, sind die Privatermittler der Kurtz Detektei Rostock und Mecklenburg-Vorpommern Ihre IHK-zertifizierten und diskreten Partner: 0381 3739 0080.


Oberstes Gebot: das Kindeswohl


In den meisten Trennungsfällen versuchen Familiengerichte, ein gemeinsames Sorgerecht zu vergeben. Die Möglichkeiten, dies gerecht umzusetzen, sind variabel: Das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere Elternteil erhält ein – oftmals vierzehntägiges – Besuchsrecht, oder das Kind wohnt für einen vorher bestimmten Zeitraum im Wechsel mal bei dem einen, dann bei dem anderen Elternteil. Wie immer das gemeinsame Sorgerecht gehändelt wird – das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt dem Elternteil, bei dem sich das Kind zum jeweiligen Zeitpunkt aufhält. Das bedeutet, dass bspw. der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein darüber entscheiden darf, ob das Kind mit Freunden ins Kino oder Schwimmbad gehen darf. Das heißt allerdings nicht, dass er allein darüber verfügt, ob dass Kind an einer mehrtägigen Schulreise teilnimmt.

 

Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht ungebührlich ausnutzt und Sie somit in die gemeinsam zu treffenden Entscheidungen nicht mehr eingebunden werden, kontaktieren Sie unsere Privatdetektive in Rostock: kontakt@kurtz-detektei-rostock.de. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 


Eltern im Streit, Kind mit Kuscheltier; Detektiv für Sorgerecht Rostock, Privatdetektiv
Bei allen Streitigkeiten, die nach dem Ende einer Ehe naturgemäß auftreten können, sollte das Kindeswohl nie über die eigenen Interessen gestellt werden. Leider hält sich nicht jeder an diese Prämisse.

Unverantwortlicher Umgang mit dem Sorgerecht | Detektive ermitteln (Fallbeispiel)


Die wichtigste Frage bei der Sorgerechtsregelung lautet: Wer ist geeignet, das Kind zu betreuen? Dazu gehören nicht nur die Versorgung des Kindes, die Erziehung und ggf. die Verwaltung des Vermögens, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit dem Kind und seiner Gesundheit. Der nachfolgende Fall einer mit uns kooperierenden Detektei soll dies beispielhaft verdeutlichen: 


Nach der Trennung: Kind entscheidet sich für "eine Seite"


Margit und Jörg (alle Namen geändert) sind seit 18 Jahren verheiratet und haben gemeinsam die 15-jährige Tochter Lisa. Margit feiert ihren 40. Geburtstag zuhause mit der Familie, um abends mit ihren Freundinnen um die Häuser zu ziehen. Hierbei lernt sie den 14 Jahre jüngeren Michael kennen und beginnt eine Affäre mit ihm, die sie nicht vor ihrer Familie geheim hält. Sie will vermeintlich Versäumtes nachholen. Jörg ist entsetzt, während Lisa das Verhalten ihrer Mutter "cool" findet. Margit zieht in Michaels Wohnung und Lisa möchte bei ihrer Mutter und Michael wohnen, weil sie sich davon mehr Freiheiten verspricht. Man einigt sich auf ein gemeinsames Sorgerecht, bei dem Lisa ihren Vater jederzeit sehen kann, wenn sie möchte.


Vernachlässigung der elterlichen Pflichten


Etwa drei Monate später – Lisa hatte zwischenzeitlich mehrere Tage und auch Wochenenden bei ihrem Vater verbracht, weil ihre Mutter ständig mit Michael unterwegs ist – besucht Lisa ihren Vater unvermittelt nach der Schule, weil es ihr nicht gut geht und Margit und Michael mal wieder nicht zuhause sind. Jörg stellt fest, dass seine Tochter Fieber hat und fragt sie, woran es liegt. Sie zeigt ihm ein Bauchnabel-Piercing und sagt, dass ihr das schrecklich wehtue. Jörg fährt mit seiner Tochter sofort zum Arzt, der eine Entzündung feststellt. Bei der Untersuchung stellt sich heraus, dass Lisa auch noch zwei Tattoos hat, von denen sich ebenfalls eines entzündet hatte. Auf Nachfrage, wieso ein Tattoo- und Piercing-Studio so etwas bei Minderjährigen macht, ohne die Einwilligung der Eltern zu besitzen, schweigt Lisa.

 

Jörg konfrontiert Margit mit der Sache und fragt, wieso sie die Tattoos und das Piercing genehmigt hat. Margit streitet alles ab und behauptet, sie habe davon nichts gewusst und keine Einverständniserklärung unterschrieben. Jörg ist verzweifelt und erzählt einem Freund von der Angelegenheit. Dieser rät ihm, die Sache von unserem Detektiv-Partner recherchieren zu lassen. Letztlich stellt sich heraus, dass Margit sehr wohl die erforderlichen Genehmigungen unterzeichnet hatte. Damit jedoch nicht genug, hatte sie Lisa zwei Wochen zuvor gestattet, mit Freunden ohne Aufsicht eines Erwachsenen übers Wochenende zum Zelten an die holländische Nordseeküste zu fahren, ferner durfte Lisa an einem Samstag, als sich Margit und Michael gemeinsam ein Wellness-Wochenende gönnten, ihre Freunde zu einer Party einladen, bei der auch Alkohol getrunken wurde. Unter Mithilfe der Privatdetektive konnte nachgewiesen werden, dass sich Margit in mehreren Punkten ungeeignet zur Betreuung der gemeinsamen Tochter gezeigt hatte. Die Ex-Partner verständigten sich im Anschluss an diese Ereignisse einvernehmlich auf eine Abänderung der Sorgerechtsvereinbarung, sodass Tochter Lisa künftig beim Vater wohnte und die Mutter, die in dieser Phase mehr mit sich selbst zu tun hatte, in unregelmäßigen Abständen besuchte.


Unterstützung durch Detektei in Mecklenburg-Vorpommern


Wenn auch Sie an der Fähigkeit Ihres Ex-Partners zweifeln, das gemeinsame Kind betreuen zu können, oder andere Problemstellungen im Bereich Sorgerecht haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Privatermittler der Kurtz Detektei in Rostock: 0381 3739 0080.