Personenrecherche | Adressermittlung


Anschriften- und Fahrzeughalterermittlungen zählen zu den häufig genutzten Dienstleistungen der Kurtz Detektei Rostock und Mecklenburg-Vorpommern. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere fallspezifischen Möglichkeiten und die Ermittlungsmethoden: 0381 3739 0080.


Was darf man, was nicht? | Gesetzeskonforme Ermittlungen


Unsere qualifizierten und erfahrenen Detektive führen bundes- und weltweit Adressrecherchen durch, allerdings gilt es, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, da wir uns sonst strafbar machen würden bzw. sich auch unser Auftraggeber strafbar machen würde. Wir wollen Ihnen anhand zweier Beispiele verdeutlichen, wann eine Anschriftenermittlung erlaubt ist und wann nicht.

 

Beispiel 1: Sie sind Eigentümer einer Immobilie und einer ihrer Mieter verschwindet bei Nacht und Nebel. Zurück bleiben Mietschulden und eine verwüstete Wohnung (Mietnomaden). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden voraussichtlich im Sande verlaufen, da Ihnen der Flüchtige kaum seine künftige Anschrift hinterlassen wird. In diesem Fall geht der Gesetzgeber von einem berechtigten Interesse aus, da die Schädigungen und Ihr Wunsch nach Wiedergutmachung höher anzusiedeln sind als das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Mieters. In diesem Fall nehmen unsere routinierten Detektive in Rostock den Auftrag an und begeben sich auf die Suche nach dem Schuldner. Nach Abschluss unserer Tätigkeit erhalten Sie eine gerichtsverwertbare schriftliche Dokumentation der Ermittlungen. Wir informieren Sie hierzu gern fallspezifisch und ausführlich. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Rostocker Detektei unter der oben angegebenen Rufnummer.


Ausnahmen bestätigen die Regel – Ermittlungen trotz Gesetzgebung


Beispiel 2: Ein alter Schulfreund ist unbekannt verzogen, Sie möchten ihn jedoch gern zum Klassentreffen einladen. Der Gesetzgeber sieht hier kein berechtigtes, sondern lediglich ein individuelles Interesse gegeben. Das heißt, dass das Persönlichkeitsrecht des Gesuchten höher anzusetzen ist als Ihr Wunsch nach einem Wiedersehen. Es wäre also ein Verstoß gegen geltende Gesetze, die Anschrift des Gesuchten an Sie weiterzuleiten.

 

Allerdings ist es unseren Rostocker Detektiven im Rahmen der Gesetzgebung möglich, die Adresse trotzdem zu ermitteln, allerdings müssten wir den Betreffenden um Genehmigung bitten, Ihnen die Anschrift mitteilen zu dürfen. Im günstigsten Fall ist er einverstanden, somit war unser Einsatz zweckdienlich und wir konnten Ihren Auftrag wunschgemäß erledigen. Sollte der Gesuchte mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden sein, so würden wir Ihnen dennoch unser Honorar berechnen, da die Leistung erbracht wurde. Wir beraten Sie gern unverbindlich und ausführlich zu dieser speziellen Fallkonstellation und zu den zu erwartenden Kosten. Senden Sie uns eine kurze Nachricht per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-rostock.de oder rufen Sie bei unserer Detektei in Rostock an: 0381 3739 0080.